Welche Kosten fallen für einen Kundentermin an?

Der Beginn der Arbeitszeit vor Ort ist das Erreichen des Einsatzortes per Fahrzeug! D.h. auch eine evtl. aufwändigere Parkplatzsuche und damit verbundene längere Wege vom und zum Fahrzeug ist Arbeitszeit und wird pro angefangene Viertelstunde mit 21.25 € (Inklusive MwSt.) berechnet.
Die volle Arbeitsstunde kostet somit: 85.00 € (inkl. 19 % MwSt.)

 Allgemeine Konditionen ab 01.03.2024:
 (Mager = ohne MwSt. / Fett mit MwSt.)

An- Abfahrtzeitpauschale je Entfernungszone
- Anfahrt Zone 1: (27.73 € )  33.00 €
- Anfahrt Zone 2: (36.13 € )  43.00 €
- Anfahrt Zone 3: (44.54 € )  53.00 €
- Anfahrt Zone 4: (52.94 € )  63.00 €


Stadt Köln Parkgebühren
(Falls sie anfallen)

Berechnung 1:1



Kundendienst
(pro angefangene 15 Minuten vor Ort)


21.25 €



Material Nach Bedarf / Absprache




Wie berechnen sich die Fahrtzeitpauschalen?

Zeit die für einen Kunden aufgebracht wird zählt zur Arbeitszeit. Dies beinhaltet natürlich auch die benötigte Zeit die ein Monteur im Fahrzeug sitzt. Denn anders als z.B. in der Autowerkstatt, kommt der Kunde hier nicht zum Handwerker, sondern der Handwerker zum Kunden! Und das kostet je nach Entfernung unterschiedlich Arbeitszeit. Arbeitszeit die selbstverständlich berechnet werden muss. Die Fahrtpauschalen enthalten also überschlägig die ca. Fahrtzeit zum und vom Einsatzort, sowie eine KFZ-Kostenpauschale für die Nutzung des KFZ.

Handwerker Stundensätze sind nicht einfach "ins Blaue" kalkuliert!

Der Stundensatz eines selbständigen Handwerkers enthält z.B. folgenden Positionen um davon heute und auch im Alter leben zu können!

  1. Bürozeiten (Termine, Angebote, Rechnungen, Bestellungen, Telefonate, Recherchen uvm.)
  2. Fahrzeugwartung / Zeit für Bestückung Ersatzteile und Werkzeug
  3. Miete und sonstige Raumkosten
  4. Ausfallzeiten wie Feiertage, Wochenenden, Urlaub usw.
  5. Leerlaufzeiten (Leider unvermeidbar auch bei bester Planung)
  6. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten
  7. Beitrag Handwerkskammer
  8. Gewerbesteuer
  9. Zusätzlicher Hebesatz der Gemeinde zur Gewerbesteuer
  10. Firmenfahrzeug (Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen, Tüv usw.)
  11. Büroaustattung (Computer, Drucker, Material)
  12. Kosten für Bürosoftware
  13. Kosten für Telefon
  14. Kosten für Internetauftritt, Webhosting, Werbung usw.
  15. Kontogebühren (Kostenloses Geschäftskonto gibt es i. d. R. nicht)
  16. Den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
  17. Betriebliche Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Werkzeug etc.)
  18. Aufwendungen für die private Altersvorsorge, da oft keine gesetzlichen Rentenansprüche!
  19. Kosten für Weiterbildungen (Gebühren + Verdienstausfall während der Weiterbildung)
  20. Rechts- und Beratungskosten
  21. Betriebliche Buchhaltung, Steuerberaterkosten, Jahresabschluss
  22. Allg. Wartung- und Instandhaltungskosten
  23. Werkzeugverschleiß
  24. Abschreibungen
  25. Gewinn und Rücklagenbildung
  26. Rundfunkbeitrag, betrieblich
  27. Rundfunkbeitrag, privat
  28. Private Einkommenssteuer-Erklärung (Als Unternehmer Pflicht)
  29. Private Versicherungen
  30. Private Lebensunterhaltskosten
  31. Private Urlaubskosten
  32. Private Fahrzeugkosten
  33. Zum Schluss on Top + 19 % Mehrwertsteuer!
Alle diese Positionen sind im Stundenverrechnungssatz mit einkalkuliert und sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.
Der zusätzliche Gewinn am Material ist hier bereits mit berücksichtigt, ansonsten wäre der Stundensatz höher!

Daraus ergibt sich eine grobe exemplarische Aufteilung zur Orientierung:
Brutto Stundenlohn 22.14 €  (31.00 %)
Lohnnebenkosten 15.00 €  (21.00 %)
Betriebliche Allgemeinkosten    27.14 €  (38.00 %)
Beaufschlagter Gewinn   7.14 €  (10.00 %)
Stundenverechnungssatz netto   71.43 €
+ 19 % MwSt 13.57 €
Stundenverechnungssatz brutto  85.00 €

(Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und variiert sicherlich bei jedem Handwerksbetrieb.)