Welche Kosten fallen für einen Kundentermin an?
Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft am Einsatzort mit dem Fahrzeug. Das bedeutet, dass auch eine möglicherweise zeitaufwändige Parkplatzsuche sowie der Weg vom und zum Fahrzeug zur Arbeitszeit zählen. Diese wird in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet und pro angefangene Viertelstunde mit 21.75 € (inkl. MwSt.) berechnet.
Der Stundensatz beträgt insgesamt: 87.00 € (inkl. 19 % MwSt.)
Allgemeine Konditionen gültig ab 01.01.2025:
An- Abfahrtszeitpauschale je Termin | Preis inkl. MwSt. |
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Zone 1 | |
Zone 2 | |
Zone 3 | |
Zone 4 | |
Parkgebühren (Falls sie anfallen) |
Berechnung 1:1 |
Kundendienst (pro angefangene 15 Min. vor Ort) |
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Material | Nach Bedarf / Absprache |
Wie berechnen sich die Fahrtzeitpauschalen?
Die für einen Kunden aufgewendete Zeit zählt zur Arbeitszeit – dazu gehört auch die Zeit, die ein Monteur im Fahrzeug verbringt. Anders als in einer Autowerkstatt, wo der Kunde zum Handwerker kommt, fährt hier der Handwerker zum Kunden. Diese Fahrtzeit variiert je nach Entfernung und stellt eine Arbeitsleistung dar, die entsprechend berechnet wird.
Die Fahrtpauschalen decken überschlägig die ungefähre Fahrtzeit zum und vom Einsatzort sowie eine KFZ-Kostenpauschale für die Nutzung des Fahrzeugs ab.
Handwerker Stundensätze sind nicht einfach "ins Blaue" kalkuliert!
Der Stundensatz eines selbständigen Handwerkers enthält z.B. folgenden Positionen um davon heute und auch im Alter leben zu können!
- Bürozeiten (Termine, Angebote, Rechnungen, Bestellungen, Telefonate, Recherchen uvm.)
- Fahrzeugwartung / Zeit für Bestückung Ersatzteile und Werkzeug
- Miete und sonstige Raumkosten
- Ausfallzeiten wie Feiertage, Wochenenden, Urlaub usw.
- Leerlaufzeiten (Leider unvermeidbar auch bei bester Planung)
- Krankheitsbedingte Ausfallzeiten
- Beitrag Handwerkskammer
- Gewerbesteuer
- Zusätzlicher Hebesatz der Gemeinde zur Gewerbesteuer
- Firmenfahrzeug (Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen, Tüv usw.)
- Büroaustattung (Computer, Drucker, Material)
- Kosten für Bürosoftware
- Kosten für Telefon
- Kosten für Internetauftritt, Webhosting, Werbung usw.
- Kontogebühren (Kostenloses Geschäftskonto gibt es i. d. R. nicht)
- Den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
- Betriebliche Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, Werkzeug etc.)
- Aufwendungen für die private Altersvorsorge, da oft keine gesetzlichen Rentenansprüche!
- Kosten für Weiterbildungen (Gebühren + Verdienstausfall während der Weiterbildung)
- Rechts- und Beratungskosten
- Betriebliche Buchhaltung, Steuerberaterkosten, Jahresabschluss
- Allg. Wartung- und Instandhaltungskosten
- Werkzeugverschleiß
- Abschreibungen
- Gewinn und Rücklagenbildung
- Rundfunkbeitrag, betrieblich
- Rundfunkbeitrag, privat
- Private Einkommenssteuer-Erklärung (Als Unternehmer Pflicht)
- Private Versicherungen
- Private Lebensunterhaltskosten
- Private Urlaubskosten
- Private Fahrzeugkosten
- Jährlicher Infaltionsausgleich
- Zum Schluss on Top + 19 % Mehrwertsteuer!
Daraus ergibt sich eine grobe exemplarische Aufteilung zur Orientierung:
Brutto Stundenlohn | 22.66 € | (31.00 %) |
Allgem. Nebenkosten | 15.35 € | (21.00 %) |
Betriebliche Allgemeinkosten | 27.78 € | (38.00 %) |
Beaufschlagter Gewinn | 7.31 € | (10.00 %) |
Stundenverechnungssatz netto | 73.11 € | |
+ 19 % MwSt | 13.89 € | |
Stundenverechnungssatz brutto | 87.00 € |
(Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und variiert sicherlich bei jedem Handwerksbetrieb.)